REACH-Verordnung

Die europäische Chemikalienverordnung

 

Seit dem 1. Juni 2007 wird das Chemikalienrecht in der EU durch die so genannte REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals / Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ) geregelt. Darin wird das generelle Management von Chemikalien geregelt. Die REACH-Verordnung setzt bei der Eigenverantwortlichkeit der Unternehmen an, da sie die Hersteller und Importeure in die Pflicht nimmt. Sie übernehmen damit die vormalige Aufgabe der nationalen Behörden, die Chemikaliensicherheit zu beweisen.

egeplast nimmt in der Lieferkette den Status eines nachgeschalteten Anwenders ein und ist damit nicht in einer Registrierungspflicht. Die Lieferanten von egeplast haben ihrerseits die Vorregistrierungen der Werkstoffe vorgenommen, so dass die REACH-Konformität für alle egeplast-Rohre und -Systembestandteile sichergestellt ist.

Die egeplast Produkte enthalten insbesondere keine Stoffe in Konzentrationen > 0,1%, die als „Stoffe mit besonders gefährlichen Eigenschaften“ in der SVHC-Liste durch die European Chemicals Agency (ECHA) veröffentlicht sind.

Die vollständige Kandidatenliste der REACH-Verordnung finden Sie hier:  https://echa.europa.eu/web/guest/candidate-list-table