Grabenlose Verlegetechniken und deren Anforderungen

Grabenlose Verlegetechniken beanspruchen die einzubauenden Rohre in besonderem Maße. Bei der Neuverlegung im HDD-Verfahren oder der Rohrerneuerung im Berstlining- Verfahren sind Riefen und Kerben in der Rohroberfläche nicht zu vermeiden. Riefen, Kratzer bzw. flächige Abtragungen sind zugelassen, wenn deren Stärke jeweils nicht mehr als 10% der Mindestwanddicke des Rohres beträgt.

Nach DVGW Arbeitsblatt W 400 „Technische Regeln Wasserverteilungsanlagen (TRWV)“ müssen Rohrleitungen für die Erneuerung in Trinkwassernetzen mindestens der Druckstufe 10 bar entsprechen. Während des Einziehvorgangs dürfen die Rohre nicht über die zulässigen Zugkräfte hinaus beansprucht werden. Ein mechanischer Überlastschutz oder eine kontinuierliche Zugkraftmessung beim Rohreinzug geben entsprechende Sicherheit.
Rohrleitungen müssen daher den Anforderungen der grabenlosen Verlegeverfahren entsprechen. Aus diesem Grund wird auch in den DVGW Regelwerkern GW 321 und GW 323 der Einsatz von Schutzmantelrohren empfohlen.

Solche Schutzmantelrohre entsprechen bei grabenlosen Verlegetechniken dem Stand von Wissenschaft und Technik. Die Verwendung qualitativ hochwertiger, industriell vorgefertigter und geprüfter Rohre stellt sicher, dass grabenlos erstellte Rohrleitungen an Qualität und Langlebigkeit denjenigen der offenen Bauweise entsprechen.

weitere Informationen: Abhängigkeit der Nutzungsdauer einer beschädigten Rohrleitung von der anliegenden Spannung